QUY CHẾ THI ÖSD

Các kỳ thi của ÖSD nhằm chứng minh năng lực tiếng Đức theo từng trình độ của Khung tham chiếu chung châu Âu về ngôn ngữ (GER) và được tổ chức, đánh giá theo quy định thống nhất tại các trung tâm khảo thí ÖSD được cấp phép trên toàn thế giới.

Mục tiêu của các kỳ thi ÖSD là chứng nhận đáng tin cậy, khách quan và hợp lệ về năng lực sử dụng tiếng Đức độc lập của từng cá nhân.

Trong tài liệu này, thuật ngữ “kỳ thi” bao gồm cả hình thức thi trên giấy và thi trên máy tính. Khi cần thiết sẽ có bổ sung riêng cho kỳ thi trên máy tính.

Quy chế này phân biệt giữa:

    • Trung tâm điều hành ÖSD (sau đây gọi tắt là “Trung tâm ÖSD”)
    • Các đơn vị nhận quyền ÖSD hoặc trung tâm khảo thí ÖSD được cấp phép (sau đây gọi tắt là “trung tâm khảo thí”).

Về đối tượng áp dụng, quy chế này dành cho tất cả những người tham gia vào quy trình thi, đặc biệt gồm:

    • Người phụ trách và quản lý kỳ thi tại trung tâm khảo thí, giám thị, nhân viên hành chính và các cá nhân hỗ trợ khác tại trung tâm thi,
    • Giám khảo và người chấm thi ÖSD (sau đây gọi tắt là “giám khảo”),
    • Thí sinh tham dự kỳ thi.

1. Cơ sở pháp lý

Quy chế này mang tính bắt buộc đối với tất cả các cá nhân và tổ chức tham gia kỳ thi, đặc biệt là các đối tượng nêu trên, và áp dụng cho các kỳ thi ÖSD được liệt kê ở mục 2. Phiên bản quy chế có hiệu lực tại thời điểm đăng ký sẽ được áp dụng.

Trung tâm khảo thí có trách nhiệm đảm bảo rằng thí sinh đã được làm quen với nội dung của quy chế hiện hành.

Các kỳ thi ÖSD bao gồm bốn kỹ năng:

    • Đọc
    • Nghe
    • Viết
    • Nói

ÖSD cung cấp:

    • ÖSD Zertifikat B1 dành cho người lớn hoặc thanh thiếu niên
    • ÖSD Zertifikat C2

theo hình thức 4 mô-đun độc lập, tức là các mô-đun:

    • Đọc
    • Nghe
    • Viết
    • Nói

có thể thi riêng lẻ hoặc kết hợp tùy ý.

Tất cả các kỳ thi ÖSD khác được tổ chức theo 2 mô-đun:

    • Thi viết (Đọc, Nghe, Viết)
    • Thi nói (Nói)

Các mô-đun này sau đây cũng được gọi là “kỳ thi”.

Có thể kết hợp mô-đun thi giấy với mô-đun thi máy tính.

Tại ÖSD có thể tải miễn phí đề thi mẫu cho từng kỳ thi.

Các quy định tổ chức thi hiện hành, được đăng tải trực tuyến, chứa thông tin chi tiết về:

    • nội dung,
    • cấu trúc,
    • thời lượng,
    • quy trình,
    • cách chấm điểm,

và có giá trị pháp lý ràng buộc.

Ngoài ra còn có tài liệu luyện tập và bài thi mẫu bổ sung có thể đặt mua online để phục vụ ôn tập.

Để chuẩn bị cho kỳ thi trên máy tính, ngoài tài liệu luyện tập còn có:

    • chương trình Test-Training digital
    • video mẫu cho tất cả các cấp độ thi trên website ÖSD.

2. Điều kiện tham gia kỳ thi ÖSD

Về nguyên tắc, tất cả những ai quan tâm đến tiếng Đức như ngoại ngữ hoặc ngôn ngữ thứ hai đều được phép tham gia kỳ thi ÖSD.

Độ tuổi khuyến nghị cho từng kỳ thi

Từ 10 tuổi

    • ÖSD KID A1
    • ÖSD KID A2
    • ÖSD Zertifikat Deutsch Österreich B1 / Jugendliche
    • ÖSD Zertifikat B1 / Jugendliche

Từ 14 tuổi

    • ÖSD Zertifikat A1
    • ÖSD Zertifikat Deutsch Österreich B1
    • ÖSD Zertifikat A2
    • ÖSD Zertifikat B1
    • ÖSD Zertifikat B2 / Jugendliche
    • ÖSD Zertifikat B2
    • ÖSD Zertifikat B2 PMB
    • ÖSD Zertifikat C1 / Jugendliche
    • ÖSD Zertifikat C1
    • ÖSD Zertifikat C1 PMB
    • ÖSD Zertifikat C2
    • ÖSD Zertifikat C2 WD

Thí sinh thi không đúng độ tuổi khuyến nghị cần lưu ý rằng:

    • chủ đề thi,
    • độ phức tạp của bài tập

có thể không phù hợp với độ tuổi của mình. Không thể khiếu nại kết quả vì lý do này.

Đối với thí sinh có nhu cầu đặc biệt sẽ có quy định riêng về đăng ký và tổ chức thi, được nêu trong tài liệu:
“Informationsblatt: Teilnehmende mit spezifischen Bedürfnissen”.

Trong mọi trường hợp, thí sinh phải cung cấp địa chỉ email hợp lệ cho trung tâm khảo thí và Trung tâm ÖSD để liên hệ khi cần.

Không bắt buộc:

    • phải đỗ trình độ thấp hơn trước,
    • hoặc tham gia khóa học tiếng Đức/khóa luyện thi

mới được đăng ký thi ÖSD.

Mỗi mô-đun thi có thể thi độc lập, không phụ thuộc kết quả các mô-đun khác.

Những người:

    • bị cấm thi theo mục 10,
    • hoặc đang trong thời gian bị cấm

sẽ không được phép tham gia kỳ thi.

Ngoài ra, ÖSD có quyền từ chối cho đăng ký thi hoặc cấm thi mà không cần nêu lý do cụ thể.

3. Trung tâm khảo thí ÖSD và giám khảo

Kỳ thi ÖSD chỉ được tổ chức tại các trung tâm khảo thí được cấp phép.

Các trung tâm này được lựa chọn theo tiêu chuẩn nghiêm ngặt và phải tuân thủ các tiêu chuẩn chất lượng theo hợp đồng cấp phép.

Thông tin về các trung tâm khảo thí có tại:
ÖSD

Mỗi trung tâm khảo thí phải chỉ định:

    • một người phụ trách kỳ thi,
    • một người thay thế.

Họ chịu trách nhiệm:

    • tổ chức,
    • điều hành,
    • bảo mật kỳ thi,
    • xử lý đúng quy định các tài liệu thi.

Người phụ trách kỳ thi đảm bảo giám thị được đào tạo phù hợp cho cả thi giấy và thi máy tính.

Người phụ trách hoặc người thay thế phải luôn có mặt hoặc liên hệ được trong suốt kỳ thi.

Tất cả kỳ thi chỉ được:

    • tổ chức,
    • chấm điểm

bởi người được ủy quyền hoặc giám khảo được chứng nhận.

Trong phần thi nói:
ít nhất một trong hai giám khảo không được là giáo viên trực tiếp dạy thí sinh trong khóa học gần nhất trước kỳ thi.

Tất cả những người tham gia tổ chức thi phải giữ bí mật về:

    • quy trình thi,
    • kết quả thi.

4. Lịch thi và đăng ký thi

Đăng ký thi được thực hiện tại trung tâm khảo thí tương ứng.

Các điều kiện đăng ký và hợp đồng do trung tâm khảo thí quy định.

Thông tin về:

    • các trung tâm khảo thí,
    • lịch thi

có tại:
ÖSD

Trước khi đăng ký, thí sinh sẽ được thông báo đầy đủ về:

    • điều kiện hợp đồng,
    • yêu cầu kỳ thi,
    • quy chế thi,
    • quy định tổ chức,
    • cách công bố kết quả.

Khi đăng ký, thí sinh (hoặc người đại diện hợp pháp nếu chưa đủ tuổi) xác nhận đã:

    • đọc,
    • hiểu,
    • chấp nhận

quy chế thi và quy định tổ chức hiện hành.

Thông thường cần xuất trình:

    • hộ chiếu,
    • căn cước công dân

hoặc gửi bản sao rõ ràng giấy tờ tùy thân có ảnh.

Quyền tham gia thi chỉ có hiệu lực sau khi:

    • được trung tâm chấp nhận,
    • đóng đầy đủ lệ phí thi.

Nếu đăng ký thi lại, phải thông báo ngay khi đăng ký.

Thí sinh có:

    • khuyết tật,
    • nhu cầu đặc biệt

phải thông báo khi đăng ký và nộp giấy xác nhận phù hợp.

Thông tin cá nhân sẽ được bảo mật theo quy định GDPR.

Có thể được áp dụng điều kiện thi riêng phù hợp sau khi trao đổi với Trung tâm ÖSD.

Nếu do hạn chế đặc biệt mà không thể thi một số kỹ năng, điều này sẽ được ghi chú trên chứng chỉ mà không nêu lý do.

5. Lệ phí thi và hoàn phí

Lệ phí do trung tâm khảo thí quy định và phải thanh toán đúng hạn.

Việc hoàn phí khi:

    • hủy thi,
    • bỏ thi giữa chừng

được quy định theo chính sách hủy của trung tâm khảo thí.

Người bị đình chỉ thi sẽ không được hoàn lệ phí.

6. Tài liệu thi và nghĩa vụ bảo mật

Trung tâm ÖSD cung cấp toàn bộ tài liệu cần thiết cho kỳ thi.

Tài liệu thi:

    • thuộc sở hữu của ÖSD,
    • được bảo hộ bản quyền,
    • không được chỉnh sửa hoặc sao chép.

Mọi tài liệu thi đều phải được bảo mật tuyệt đối.

Việc sử dụng ngoài lịch thi đã đăng ký hoặc chuyển cho bên thứ ba bị xem là sử dụng trái phép.

7. Xác minh danh tính

Trung tâm khảo thí bắt buộc phải xác minh chính xác danh tính thí sinh trước khi thi bằng giấy tờ tùy thân hợp lệ có ảnh:

    • hộ chiếu,
    • CCCD,…

Không có giấy tờ tùy thân hợp lệ sẽ không được tham gia thi.

Thí sinh phải luôn mang theo giấy tờ tùy thân trong suốt kỳ thi.

Nếu có nghi ngờ về danh tính:

    • có thể yêu cầu thêm giấy tờ,
    • chụp ảnh xác minh,
    • hoặc từ chối cho thi.

Chứng chỉ chỉ được cấp sau khi danh tính được xác minh hoàn toàn.

8. Tổ chức thi và giám sát

Kỳ thi ÖSD không công khai.

Chỉ nhân sự được ủy quyền mới được phép có mặt trong phòng thi.

Tối thiểu:

    • 1 giám thị / 15 thí sinh.

Khoảng cách giữa các thí sinh:

    • tối thiểu 1 mét theo mọi hướng.

Giám thị:

    • không được giải thích nội dung đáp án,
    • chỉ được trả lời các câu hỏi tổ chức thi bằng tiếng Đức nếu quy định cho phép.

Thí sinh chỉ được rời phòng thi:

    • từng người một,
    • với lý do chính đáng như đi vệ sinh.

Không được mang tài liệu thi ra khỏi phòng.

Người đến trễ sau khi kỳ thi bắt đầu sẽ không được tham gia.

9. Hủy thi hoặc bỏ thi giữa chừng

Nếu hủy trước khi bắt đầu:

    • kỳ thi được xem như chưa tham gia.

Nếu bỏ thi sau khi đã bắt đầu:

    • kỳ thi được tính là không đạt.

Muốn xin lý do bệnh tật phải nộp giấy xác nhận y tế ngay cho trung tâm khảo thí.

10. Đình chỉ thi (gian lận, sử dụng tài liệu trái phép…)

Người sẽ bị đình chỉ nếu:

    • gian lận,
    • cố gian lận,
    • dùng tài liệu trái phép,
    • gây rối,
    • cản trở kỳ thi.

Tài liệu trái phép gồm:

    • điện thoại,
    • smartwatch,
    • tai nghe,
    • kính thông minh,
    • tài liệu học tập,
    • ghi chú cá nhân,…

Hành vi vi phạm gồm:

    • trao đổi với thí sinh khác,
    • dùng bài mẫu học thuộc,
    • chụp/quay/phát tán đề thi,
    • thi hộ,
    • hối lộ,
    • đe dọa,
    • sử dụng AI hoặc đạo văn.

Người vi phạm có thể:

    • bị hủy kết quả,
    • không nhận chứng chỉ,
    • bị cấm thi từ 3 tháng đến ít nhất 1 năm.

11. Chấm điểm

Bài thi thường được chấm bởi 2 giám khảo được cấp phép.

Nếu có bất đồng:

    • sẽ có chấm lần 3.

Nếu sử dụng bài mẫu học thuộc hoặc đạo văn:

    • phần đó bị 0 điểm.

12. Kết quả và chứng chỉ

Nếu đỗ:

    • thí sinh nhận chứng chỉ mô-đun hoặc chứng chỉ tổng.

Chứng chỉ ghi:

    • điểm số,
    • xếp loại.

Chứng chỉ không ghi thời hạn hiệu lực.

Việc chứng chỉ còn hiệu lực hay không phụ thuộc:

    • cơ quan,
    • trường học,
    • nơi yêu cầu chứng chỉ.

Có thể xin:

    • bản sao chứng chỉ trong vòng 5 năm,
    • in lại chứng chỉ nếu có lỗi hoặc đổi tên.

13. Thi lại

Có thể thi lại:

    • toàn bộ kỳ thi,
    • hoặc từng mô-đun

không giới hạn số lần.

ÖSD khuyến nghị:

    • nên chờ ít nhất 4 tuần trước khi thi lại.

14. Xem bài, khiếu nại và phản đối kết quả

Thí sinh có quyền:

    • xem phiếu chấm,
    • yêu cầu kiểm tra lại kết quả.

Thời hạn:

    • 4 tuần kể từ ngày cấp chứng chỉ hoặc thông báo trượt.

Có thể yêu cầu chấm lại có tính phí.

Nếu kết quả được sửa đổi:

    • phí sẽ được hoàn trả.

15. Đảm bảo chất lượng

ÖSD duy trì chất lượng thông qua:

    • tiêu chuẩn cấp phép nghiêm ngặt,
    • đào tạo giám khảo,
    • kiểm tra định kỳ,
    • giám sát kỳ thi.

Vi phạm có thể dẫn đến:

    • thu hồi giấy phép trung tâm,
    • thu hồi quyền giám khảo,
    • cấm thi thí sinh.

16. Lưu trữ hồ sơ

Phần thi nói được ghi âm hoặc quay video.

Tài liệu thi được lưu trữ:

    • trong 5 năm,
    • sau đó sẽ bị xóa hoặc tiêu hủy đúng quy định.

17. Bảo vệ dữ liệu và bảo mật

Mọi người tham gia tổ chức thi phải tuân thủ quy định bảo vệ dữ liệu.

ÖSD có quyền:

    • lưu trữ,
    • xử lý,
    • chuyển dữ liệu cho cơ quan chức năng khi cần.

ÖSD cũng có quyền xác minh tính thật giả của chứng chỉ khi có yêu cầu từ cơ quan nhà nước.

18. Điều khoản cuối cùng

Quy chế này có hiệu lực từ:

    • ngày 01/04/2026

và áp dụng cho các kỳ thi tổ chức sau thời điểm đó.

Nếu có bản dịch, bản tiếng Đức sẽ là bản có giá trị pháp lý cao nhất.

ÖSD-PRÜFUNGSORDNUNG
Die Prüfungen des ÖSD dienen dem Nachweis von Deutschkenntnissen auf der jeweiligen Niveaustufe des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) und werden an lizenzierten ÖSD-Prüfungszentren weltweit nach einheitlichen Bestimmungen durchgeführt und bewertet. Ziel der ÖSD-Prüfungen ist die zuverlässige, objektive und gültige Zertifizierung von individuellen und eigenständigen Sprachkompetenzen in Deutsch. Im Folgenden ist unter dem Begriff Prüfungen sowohl die Papier- als auch die Computerversion gemeint. Wo es notwendig ist, sind entsprechende Ergänzungen zu den Computerprüfungen zu finden. In dieser Prüfungsordnung wird grundsätzlich zwischen der ÖSD-Prüfungszentrale (im Folgenden kurz: ÖSD-Zentrale) und ÖSD-Lizenznehmern bzw. lizenzierten ÖSD-Prüfungszentren (im Folgenden kurz: Prüfungszentren) unterschieden. Ad personam richtet sich diese Prüfungsordnung an alle im Prüfungsprozess beteiligten Personen, das sind v. a. • leitende und prüfungsverantwortliche Personen von Prüfungszentren, Aufsichtspersonen sowie administratives Personal oder weitere Mitwirkende am Prüfungszentrum, • ÖSD-Prüfende und -Bewertende (im Folgenden kurz: Prüfende) sowie • Prüfungsteilnehmende.
1. Grundlagen Diese Prüfungsordnung ist für sämtliche an der Prüfung beteiligte, insbesondere oben genannte Personen und Institutionen verbindlich und gilt für die unter Punkt 2 angeführten ÖSD-Prüfungen, wobei die zum Zeitpunkt der Anmeldung gültige Fassung Anwendung findet. Es liegt in der Verantwortung der Prüfungszentren, dass deren Prüfungsteilnehmende mit den Inhalten der aktuellen Prüfungsordnung vertraut sind. ÖSD-Prüfungen bestehen jeweils aus den vier Subtests Lesen, Hören, Schreiben und Sprechen. Das ÖSD bietet die Prüfungen ÖSD Zertifikat B1 für Erwachsene bzw. für Jugendliche und ÖSD Zertifikat C2 in vier Modulen an; d. h., die Module Lesen, Hören, Schreiben und Sprechen können einzeln oder in jeder Kombination abgelegt werden. Alle weiteren ÖSD-Prüfungen werden in zwei Modulen angeboten: Schriftliche Prüfung (Lesen, Hören, Schreiben) und Mündliche Prüfung (Sprechen). Die jeweiligen Module werden im Folgenden auch als Prüfung bezeichnet. Die Module der Papierversion können mit Modulen der Computerversion kombiniert werden. Auf www.osd.at kann zu jeder Prüfung kostenlos eine Modellprüfung (= Modellsatz) heruntergeladen werden. Die ebenfalls online verfügbaren Durchführungsbestimmungen enthalten Details zu Inhalt, Aufbau, Dauer, Ablauf sowie Bewertung der jeweiligen Prüfung und sind in ihrer aktuellen Fassung rechtsverbindlich. Der gezielten Vorbereitung auf die Prüfung dienen auch die Übungsmaterialien mit weiteren Übungssätzen, die online bestellt werden können. Um sich auf die Computerprüfungen vorzubereiten, dienen neben den Übungsmaterialien auch das Test-Training digital sowie Beispielvideos zu allen Prüfungsniveaus auf der ÖSD-Website.

ÖSD-Prüfungsordnung | Stand: 1. April 2026 © ÖSD 4
2. Zulassung zur ÖSD-Prüfung Grundsätzlich sind alle Interessierten an Deutsch als Fremd- oder Zweitsprache zu ÖSD-Prüfungen zugelassen. Für die einzelnen ÖSD-Prüfungen werden folgende Altersempfehlungen gegeben:

ab 10 Jahren ab 12 Jahren ÖSD KID A1 ÖSD KID A2 ÖSD Zertifikat Deutsch Österreich B1 / Jugendliche ÖSD Zertifikat B1 / Jugendliche

ab 14 Jahren ab 16 Jahren ÖSD Zertifikat A1 ÖSD Zertifikat Deutsch Österreich B1 ÖSD Zertifikat A2 ÖSD Zertifikat B1 ÖSD Zertifikat B2 / Jugendliche ÖSD Zertifikat B2 und ÖSD Zertifikat B2 PMB ÖSD Zertifikat C1 / Jugendliche ÖSD Zertifikat C1 und ÖSD Zertifikat C1 PMB ÖSD Zertifikat C2 und ÖSD Zertifikat C2 WD

Prüfungsteilnehmende, die sich entgegen diesen Empfehlungen für das Ablegen der Prüfung entscheiden, müssen damit rechnen, dass die Themenauswahl und Komplexität der Aufgabenstellungen nicht ihrem Alter entsprechen könnten. Ein Einspruch gegen das Prüfungsergebnis aus diesen Gründen ist nicht möglich. Für Prüfungsteilnehmende mit spezifischen Bedürfnissen gelten Sonderregelungen in Bezug auf Anmeldung und Durchführung, die dem „Informationsblatt: Teilnehmende mit spezifischen Bedürfnissen“ zu entnehmen sind (s. auch Punkt 4). In allen Fällen muss der ÖSD-Zentrale und dem Prüfungszentrum eine gültige E-Mail-Adresse der Prüfungsteilnehmenden zur eventuellen Kontaktaufnahme bekannt gegeben werden. Das positive Ablegen einer Prüfung auf der darunterliegenden Niveaustufe oder die Teilnahme an einem Deutsch- bzw. Vorbereitungskurs ist nicht erforderlich, um zu einer ÖSD-Prüfung anzutreten. Jedes Prüfungsmodul kann unabhängig vom Bestehen anderer Module abgelegt werden. Nicht zugelassen werden Personen, die aus den in Punkt 10 genannten Gründen von der Prüfung ausgeschlossen wurden und bis zum Ablauf der v. a. in Punkt 10.3 geregelten Fristen gesperrt sind. Darüber hinaus behält sich das ÖSD das Recht vor, Prüfungsinteressierte – aus den hier und in Punkt 10 genannten Gründen – gegebenenfalls auch ohne Angabe von Gründen nicht zu ÖSDPrüfungen zuzulassen bzw. zu sperren.
3. ÖSD-Prüfungszentren, ÖSD-Prüfungsverantwortliche, ÖSD-Prüfende/ -Bewertende sowie weitere Mitwirkende ÖSD-Prüfungen können ausschließlich an lizenzierten Prüfungszentren abgelegt werden. Die Prüfungszentren werden nach strengen Kriterien ausgewählt und sind per Lizenzvertrag zur Einhaltung der festgelegten Qualitätsstandards verpflichtet. Informationen zu den Prüfungszentren stehen auf www.osd.at zur Verfügung.

ÖSD-Prüfungsordnung | Stand: 1. April 2026 © ÖSD 5
Jedes Prüfungszentrum nominiert eine/-n Prüfungsverantwortliche/-n sowie eine Stellvertretung. Diese übernehmen die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung und Bewertung der ÖSD-Prüfungen; d. h., sie sind verantwortlich für alle Schritte der Prüfungsorganisation und -durchführung vor, während und nach der Prüfung sowie für die Prüfungssicherheit und den sachgerechten Umgang mit den Prüfungsmaterialien. Die/Der Prüfungsverantwortliche sorgt dafür, dass die eingesetzten Aufsichtspersonen fachgerecht geschult sind. Dies gilt sowohl für die Papier- als auch für die Computerprüfung. Die/Der Prüfungsverantwortliche bzw. die Stellvertretung muss für alle Beteiligten während der Prüfung erreichbar sein. Jede Prüfung muss ausschließlich von autorisierten Personen bzw. zertifizierten Prüfenden abgenommen und/oder bewertet werden. In der mündlichen Prüfung hat mindestens eine/-r der beiden Prüfenden keine/-n Prüfungsteilnehmende/-n im letzten vor der Prüfung von der/dem Prüfungsteilnehmenden besuchten Kurs unterrichtet. Ausnahmeregelungen bedürfen der Genehmigung durch die ÖSD-Zentrale. Prüfungsverantwortliche und Prüfende sowie alle weiteren Mitwirkenden (Aufsichtspersonen, administrative Mitarbeitende etc.) bewahren über alle Prüfungsvorgänge und Prüfungsergebnisse gegenüber Dritten Stillschweigen.
4. Prüfungstermine, Anmeldung zur ÖSD-Prüfung Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt am jeweiligen Prüfungszentrum. Es gelten die Anmeldemodalitäten und Vertragsbedingungen des Prüfungszentrums. Auf www.osd.at sind alle Prüfungszentren sowie Informationen zu den angebotenen Prüfungsterminen abrufbar. Vor der Anmeldung zur Prüfung werden interessierte Personen vom gewählten Prüfungszentrum eingehend über die Vertragsbedingungen, die Prüfungsanforderungen, die Prüfungsordnung, die Durchführungsbestimmungen und die Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse informiert. Auf der ÖSD-Website stehen die Prüfungsordnung und die Durchführungsbestimmungen in ihrer jeweils aktuellen Version auch online zur Verfügung. Mit der Anmeldung zur Prüfung bestätigen die Prüfungsteilnehmenden (bei Minderjährigen die Erziehungsberechtigten bzw. die gesetzlichen Vertretungspersonen), dass sie die Vertragsbedingungen, die aktuelle ÖSD-Prüfungsordnung sowie die Durchführungsbestimmungen zur Kenntnis genommen haben und akzeptieren. Grundsätzlich wird im Zuge der Anmeldung ein gültiger Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis) vorgelegt bzw. eine gut leserliche Kopie übermittelt. Die Kopie wird den Prüfungsunterlagen beigelegt. Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet das Prüfungszentrum unter Maßgabe der vorhandenen Plätze und unter Berücksichtigung der in Punkt 2 und Punkt 10 genannten Regelungen zu Zulassungen und Sperren. Rechtswirksam ist der Anspruch auf einen Prüfungsantritt erst nach Zulassung durch das Prüfungszentrum und Entrichtung der vollständigen Prüfungsgebühr. Wenn es sich um eine Wiederholung der Prüfung und keinen Erstantritt handelt, muss dies bei der Anmeldung zur Prüfung bekannt gegeben werden (s. Punkt 13). Prüfungsteilnehmende mit Einschränkungen und/oder spezifischen Bedürfnissen sind verpflichtet, das Prüfungszentrum bzw. die ÖSD-Zentrale im Zuge der Anmeldung über diese zu informieren und ein entsprechendes Attest vorzulegen. Das Prüfungszentrum und die ÖSD-Zentrale behandeln die bereitgestellten Informationen vertraulich (gemäß DSGVO). In Absprache mit der ÖSD-Zentrale können an die individuelle Situation angepasste Prüfungsbedingungen eingeräumt werden.

ÖSD-Prüfungsordnung | Stand: 1. April 2026 © ÖSD 6
Wenn durch Einschränkungen bzw. spezifische Bedürfnisse einzelne Subtests nicht abgelegt werden können, wird dies ohne Angabe eines Grundes auf dem Zertifikat vermerkt. Nähere Informationen diesbezüglich sind im „Informationsblatt: Teilnehmende mit spezifischen Bedürfnissen“ und/oder auf der Website www.osd.at enthalten.
5. Prüfungsgebühren und Rückerstattung der Gebühren Die Prüfungsgebühren werden vom Prüfungszentrum festgelegt und sind von den Prüfungsteilnehmenden innerhalb der vereinbarten Frist zu bezahlen. Die Möglichkeit einer Rückerstattung der Gebühr im Falle eines Rücktritts von der Prüfung bzw. eines Abbruchs der Prüfung (s. Punkt 9) regelt das jeweilige Prüfungszentrum in seinen Stornobedingungen. Prüfungsteilnehmende, die vom Prüfungsdurchgang ausgeschlossen werden (s. Punkt 10), haben keinen Anspruch auf Rückerstattung der Prüfungsgebühr.
6. Prüfungsmaterialien, Geheimhaltungspflicht Die ÖSD-Zentrale stellt dem Prüfungszentrum alle zur Durchführung des gemeldeten Prüfungstermins erforderlichen Prüfungsmaterialien zur Verfügung. Die Materialien sind Eigentum des ÖSD. Sie sind urheberrechtlich geschützt und dürfen in keiner Form abgeändert oder vervielfältigt werden. Alle Prüfungsunterlagen sowohl in der Papier- als auch in der Computerversion sind vertraulich zu behandeln. Sie unterliegen der Geheimhaltungspflicht und sind unter Verschluss zu halten bzw. dürfen für Dritte nicht zugänglich sein. Jede Verwendung außerhalb des gemeldeten Prüfungstermins oder Weitergabe an Dritte gilt als missbräuchliche Verwendung. Die ÖSD-Zentrale ist über jegliche missbräuchliche Verwendung unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Eine aktive Beteiligung daran wird vom ÖSD im Rahmen der juristischen Möglichkeiten verfolgt.
7. Identitätsfeststellung und Ausweispflicht Das Prüfungszentrum ist verpflichtet, die Identität der Prüfungsteilnehmenden vor Prüfungsbeginn zweifelsfrei festzustellen und mittels eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises (Reisepass, Personalausweis etc.) zu überprüfen. Es wird empfohlen, die Identitätskontrolle im 4-Augen-Prinzip durchzuführen. Nach durchgeführter ID-Kontrolle überprüfen die Aufsichtspersonen bei der Papierprüfung vor Verteilen der Aufgabenblätter die am Gesamtbogen eingetragenen Daten und gleichen diese mit den Daten des Lichtbildausweises ab. Bei den Computerprüfungen wird ein Foto des Lichtbildausweises mithilfe der App für Aufsichtspersonen angefertigt und in der Verwaltungssoftware der Computerprüfungen abgespeichert. Die Teilnehmenden sind verpflichtet, ihren Ausweis während des gesamten Prüfungsablaufs bereitzuhalten und auf Aufforderung vorzuweisen. Ohne gültigen amtlichen Lichtbildausweis ist eine Teilnahme an der Prüfung nicht möglich. Das Prüfungszentrum hat das Recht, in Absprache mit der ÖSD-Zentrale weitere Maßnahmen zur Klärung der Identität durchzuführen bzw. festzulegen, welcher Identitätsnachweis vorgelegt werden muss. Welche Identitätsdokumente akzeptiert werden, teilt das Prüfungszentrum den Prüfungsteilnehmenden im Zuge der Anmeldung zur Prüfung mit. Die Teilnehmenden bestätigen bei der Papierprüfung die Richtigkeit ihrer Angaben und ihr Einverständnis mit der Prüfungsordnung mit ihrer Unterschrift auf dem Gesamtbogen. Eine Kopie des Lichtbildausweises wird in den Gesamtbogen eingelegt und mit den Prüfungsunterlagen an das ÖSD retourniert. Bei der Computerprüfung muss nach dem Anmelden die Prüfungsordnung (durch Setzen eines Häkchens) akzeptiert werden, ansonsten kann die Prüfung nicht abgelegt werden.

ÖSD-Prüfungsordnung | Stand: 1. April 2026 © ÖSD 7
Sollten Zweifel an der Identität von Teilnehmenden bestehen, wird zunächst um Vorlage eines anderen Ausweises ersucht. Erhärtet sich der Verdacht, dass die/der Teilnehmende mit der ausgewiesenen Person nicht ident ist, wird sie/er nicht zur Prüfung zugelassen. Im Zweifelsfall – falls die Zweifel weder vollständig ausgeräumt noch ausreichend begründet werden können – ist die Zulassung zur Prüfung möglich, wenn sich die/der Teilnehmende damit einverstanden erklärt, sich zum Zweck der Identitätsprüfung fotografieren zu lassen. Die Einverständniserklärung muss in schriftlicher Form vorliegen und folgende persönliche Angaben enthalten: Vorname(n), Familienname(n), Geburtsdatum, Geburtsort, Geburtsland sowie Staatsangehörigkeit. Die/Der Teilnehmende hat die persönlichen Angaben selbst zu tätigen und muss die Erklärung anschließend unterzeichnen. Das Foto, eine Kopie der Einverständniserklärung und des Lichtbildausweises sowie eine schriftliche Begründung für das Aufkommen der Zweifel an der Identität der/des Teilnehmenden sind nach Abhaltung der Prüfung unverzüglich an die ÖSD-Zentrale zu übermitteln. Das Zertifikat wird erst nach zweifelsfreiem Feststehen der Identität ausgestellt. Das Prüfungszentrum hat in Absprache mit der ÖSD-Zentrale darüber hinaus das Recht, zusätzliche Ausweisdokumente einzufordern oder weitere Maßnahmen zur Klärung der Identität durchzuführen. Welche Dokumente akzeptiert werden und welche weiteren Identitätsfeststellungsmaßnahmen vorgenommen werden können, werden den Prüfungsteilnehmenden rechtzeitig mitgeteilt. Das ÖSD behält sich das Recht vor, den Prüfungsantritt von Teilnehmenden, deren Identität trotz aller ergriffenen Maßnahmen nicht zweifelsfrei festgestellt werden konnte, zu stornieren bzw. die Prüfung für ungültig zu erklären sowie die betreffenden Teilnehmenden für weitere Prüfungsantritte zu sperren, bis eine zweifelsfreie Feststellung der Identität erfolgen konnte.
8. Prüfungsdurchführung, Aufsicht ÖSD-Prüfungen sind nicht öffentlich. Ausschließlich beauftragte Mitarbeitende des Prüfungszentrums oder der ÖSD-Zentrale dürfen bei der Prüfung anwesend sein. Die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfungen wird durch den Einsatz von zertifizierten Prüfenden und Aufsichtspersonen mit gültigen Berechtigungen gewährleistet. Die Aufsichtspersonen übernehmen die Beaufsichtigung der schriftlichen Prüfung sowie der Vorbereitung zur mündlichen Prüfung und werden auf den Gängen des Prüfungszentrums eingesetzt. Bei der schriftlichen Prüfung überwacht mindestens eine qualifizierte Aufsichtsperson pro 15 Teilnehmenden die Abläufe, sie gibt die erforderlichen organisatorischen Hinweise und steht für Fragen zur Prüfungsdurchführung zur Verfügung. Zu Beginn und am Ende der schriftlichen Prüfung empfiehlt das ÖSD grundsätzlich die Anwesenheit einer zweiten Aufsichtsperson. Kommen mehrere Aufsichtspersonen in einem Prüfungsraum zum Einsatz, besteht die Möglichkeit einer Aufgabenteilung: Eine Aufsichtsperson übernimmt die Hauptverantwortung, erklärt die Prüfungsaufgaben und beantwortet Fragen. Diese hauptverantwortliche Aufsichtsperson muss über sehr gute Deutschkenntnisse verfügen (mind. auf solidem B2-Niveau). Die weiteren assistierenden Aufsichtspersonen konzentrieren sich auf die Aufsicht und müssen nicht zwingend über Deutschkenntnisse verfügen. Es ist nicht erlaubt, Fragen zu Prüfungsinhalten zu beantworten oder zu kommentieren. Sofern ein Erklären der Aufgaben gemäß den Durchführungsbestimmungen vorgesehen ist, geschieht dies – sowie das Beantworten etwaiger Rückfragen – ausschließlich auf Deutsch. Die Aufsichtspersonen führen die Prüfung unter Einhaltung aller zeitlichen und organisatorischen Vorgaben durch. Sie sind verantwortlich dafür, dass die Prüfungsteilnehmenden ihre Leistung selbstständig erbringen, keine unerlaubten Hilfsmittel verwenden (s. Punkt 10) und die Prüfungsmaterialien in jedem Moment unter Kontrolle bleiben.

ÖSD-Prüfungsordnung | Stand: 1. April 2026 © ÖSD 8
Tisch- und Sitzordnung werden so gewählt, dass ein Abschreiben nach vernünftigem Ermessen unterbunden wird. Der Abstand zwischen den einzelnen Prüfungsteilnehmenden muss in alle Richtungen jeweils mindestens 1 Meter betragen, sodass kein Einblick in die Unterlagen anderer Prüfungsteilnehmender möglich ist. Wenn Prüfungen in Räumen durchgeführt werden, in denen die Arbeitsplätze zusätzlich mit einem entsprechenden Sichtschutz versehen sind, kann dieser Abstand in Absprache mit der ÖSD-Zentrale unterschritten werden. Über die Durchführung der schriftlichen und mündlichen Papierprüfung wird jeweils ein Protokoll geführt. In den Protokollen werden u. a. das Prüfungszentrum, der Prüfungstermin, die Prüfungsstufe, die Anzahl der Teilnehmenden, der Prüfungsraum, die Aufsichtspersonen bzw. Prüfenden sowie besondere Vorkommnisse festgehalten. Das Prüfungsprotokoll ist gemeinsam mit den Prüfungsunterlagen an die ÖSD-Zentrale zu senden. Bei den Computerprüfungen erfolgt die Protokollführung über die App für Aufsichtspersonen; die Übermittlung an die Verwaltungssoftware der Computerprüfungen ist automatisiert. Je nach Lizenzvereinbarung ist auch ein aussagekräftiger Sitzplan beizulegen. Während der schriftlichen Prüfung dürfen die Teilnehmenden außerhalb der vorgesehenen Pausen den Raum nur einzeln und bei triftigen Gründen (z. B. Toilettenbesuch) verlassen. Dies wird im Prüfungsprotokoll unter Angabe von Namen und Uhrzeit vermerkt. Es dürfen keinerlei Prüfungsunterlagen aus dem Prüfungsraum mitgenommen werden. Je nach den örtlichen Gegebenheiten muss eine Gangaufsicht eingesetzt werden, um den Austausch mit anderen Personen oder etwaige Täuschungsversuche am Gang, auf der Toilette oder anderen Örtlichkeiten zu unterbinden. Wenn Teilnehmende die Prüfung vor Ablauf der vorgesehenen Zeit beenden möchten, müssen sie die Prüfungsunterlagen vollständig abgeben. Nach Verlassen des Prüfungsraums dürfen sie diesen erst nach dem offiziellen Ende des jeweiligen Subtests bzw. Moduls wieder betreten. Bereits abgegebene Unterlagen werden nicht mehr ausgehändigt. Es muss sichergestellt sein, dass jene Personen außerhalb des Prüfungsraums keinen Kontakt zu Personen aufnehmen können, die noch an der Prüfung teilnehmen (z. B. durch den Einsatz einer Gangaufsicht). Zur Prüfung angemeldete Personen, die nach Prüfungsbeginn erscheinen, dürfen nicht mehr zur Prüfung zugelassen werden. Personen, die sich zur Computerprüfung angemeldet haben und einen eigenen Computer mitbringen, kann die Teilnahme untersagt werden, wenn das Gerät nicht den technischen Anforderungen entspricht und/oder der Safe Exam Browser nicht installiert ist.
9. Rücktritt von der ÖSD-Prüfung bzw. Abbruch der ÖSD-Prüfung Unbeschadet des gesetzlichen Widerrufsrechts gilt Folgendes: Ein Rücktritt von der Prüfung ist möglich, es besteht jedoch kein Anspruch auf Rückerstattung von bereits entrichteten Prüfungsgebühren. Erfolgt der Rücktritt vor Prüfungsbeginn, gilt die Prüfung als nicht abgelegt. Wird die Prüfung nach Beginn abgebrochen, gilt die Prüfung als nicht bestanden. Um im Falle eines Rücktritts von der Prüfung oder eines Abbruchs der Prüfung Krankheitsgründe geltend zu machen, muss beim zuständigen Prüfungszentrum unverzüglich ein ärztliches Attest vorgelegt werden. Das Prüfungszentrum entscheidet über das weitere Vorgehen und eine etwaige Rückerstattung der Prüfungsgebühren (s. Punkt 5).

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10. Ausschluss von der ÖSD-Prüfung (Täuschung, unerlaubte Hilfsmittel, sonstige Verstöße) Von der Prüfung ausgeschlossen wird, wer in Zusammenhang mit der Prüfung täuscht bzw. Täuschungsversuche unternimmt, unerlaubte Hilfsmittel mitführt, verwendet oder anderen zur Verfügung stellt, andere beim Ablegen der Prüfung vorsätzlich stört oder durch sein Verhalten den ordnungsgemäßen Ablauf der Prüfung behindert. Eine Täuschung liegt vor, wenn Prüfungsteilnehmende eine Prüfungsleistung nicht selbstständig erbringen, sondern diese durch unerlaubte Verhaltensweisen und/oder die Verwendung unerlaubter Hilfsmittel vortäuschen oder dies auch nur versuchen. Ein Täuschungsversuch wird daher in Folge auch als Täuschung bezeichnet und zielt nicht ausschließlich auf die Unterstützung der eigenen Prüfungsleistung ab, sondern kann auch auf jene einer anderen Person ausgerichtet sein.
10.1. Unerlaubte Hilfsmittel Prüfungsteilnehmende dürfen grundsätzlich lediglich die zur Durchführung der Prüfung benötigten und ausdrücklich erlaubten Gegenstände bzw. Arbeitsutensilien (Kugelschreiber, nicht radierbare Stifte bei Papierprüfungen bzw. bei Computerprüfungen die eigens dafür definierten Endgeräte) sowie – sofern für die jeweilige Prüfung vorgesehen – entsprechende vorab kontrollierte Wörterbücher zur Prüfung bzw. in den Vorbereitungsraum mitbringen. Aus persönlichen oder gesundheitlichen Gründen benötigte Gegenstände wie Getränke, Taschentücher, Brillen oder Ähnliches sind erlaubt, können bei Verdacht aber kontrolliert und abgenommen werden. Mit Ausnahme der oben genannten erlaubten Gegenstände dürfen die Prüfungsteilnehmenden keine weiteren zur Prüfung mitnehmen; d. h., Mobiltelefone (auch nicht im ausgeschalteten Modus), Armbanduhren, Jacken, Taschen, Lernmaterialien und sonstige persönliche Gegenstände sind so zu deponieren bzw. zu verwahren, dass während der Prüfung kein unerlaubter Zugang möglich ist. Es steht dem Prüfungszentrum frei, im Rahmen der landesspezifischen Gesetzgebung zur Kontrolle der o. g. Regelungen entsprechende Maßnahmen zur Kontrolle (Überprüfung von Kleidung, Schmuck, Kopfbedeckung u. Ä.) und Vorkehrungen (z. B. Internetsperren, Metalldetektoren, Überwachungskameras etc.) zu treffen. Die Prüfungen müssen komplett eigenständig absolviert werden; die Antworten müssen klar, deutlich und gut lesbar geschrieben werden; sämtliche Hilfsmittel, die nicht ausdrücklich erlaubt sind, sind unzulässig und werden in der Folge als unerlaubte Hilfsmittel bezeichnet. Als unerlaubte Hilfsmittel gelten insbesondere, aber nicht ausschließlich: • technische Hilfsmittel und Geräte, mittels derer Informationen gespeichert, angezeigt oder übermittelt werden können und/oder die eine Internet-Anbindung haben (z. B. Mobiltelefone, In-Ear-Kopfhörer, Smartwatches und Smartglasses, d. h. Uhren oder Brillen mit Aufzeich- nungs-, Aufnahme-, Wiedergabe- und/oder Übertragungsfunktionen u. Ä.) und • Wörterbücher (mit Ausnahme der Prüfungen Zertifikat B2, Zertifikat B2 / Pflege und medizinische Berufe, Zertifikat C1, Zertifikat C1 / Pflege und medizinische Berufe und Zertifikat C2, Zertifikat C2 / Wirtschaftssprache Deutsch), jegliche fachbezogenen Materialien (Lernmaterialien, Listen, Tabellen, Notizen, Mustertexte) sowie jegliche anderen Formen von persönlichen Notizen, Informationen und Daten (z. B. auf der Hand, auf Kleidung oder anderen Gegenständen).

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Etwaige aus Unkenntnis mitgebrachte Hilfsmittel, insbesondere Mobiltelefone, sind für die Dauer der Prüfung zur Verwahrung abzugeben. Mobiltelefone, Smartwatches etc. müssen bei Abgabe ausgeschaltet sein.
10.2. Unerlaubtes Verhalten und sonstige Verstöße Als unerlaubtes Verhalten gilt u. a. • die Verwendung unerlaubter Hilfsmittel (wie in 10.1 definiert) oder das Mitführen dieser, sofern sie nicht vor Prüfungsbeginn abgegeben werden, • das Deponieren und Nutzen unerlaubter Hilfsmittel auf Geräten, die zum Ablegen einer digitalen oder hybriden Prüfung verwendet werden, • die Kontaktaufnahme zu anderen Prüfungsteilnehmenden während der Prüfung, • das gemeinsame Erarbeiten, Abstimmen oder Abgleichen von Prüfungsantworten und Prüfungsleistungen, • die Verwendung von vorgefertigten, auswendig gelernten Mustertexten und/oder Vorlagen, durch die kaum eigenständig erbrachte schriftliche oder mündliche Leistung erkennbar ist (Plagiat), selbst wenn einzelne Textpassagen geringfügig abweichen, • das Entwenden, Fotografieren, Aufnehmen, Aufzeichnen, Weitergeben, Veröffentlichen und/oder jegliches Übermitteln von Prüfungsmaterialien, Prüfungsinhalten, Prüfungsfragen oder Lösungen, • der Prüfungsantritt für eine andere Person; d. h., eine falsche Identität vorzutäuschen bzw. vortäuschen zu lassen, • die Bestechung und Bedrohung an der Prüfung beteiligter Personen (Mitwirkende oder andere Prüfungsteilnehmende), • das Beantworten von Fragen im Prüfungsteil/Modul Hören, bevor der Text angehört wurde, und • das Beantworten von Fragen im Prüfungsteil/Modul Lesen, bevor der Text gelesen wurde. Darüber hinaus kann die ÖSD-Zentrale auch in folgenden Fällen Prüfungsleistungen als Täuschung bzw. nicht eigenständige Leistung bewerten: • Wenn Prüfungsantworten oder Leistungen von verschiedenen Prüfungsteilnehmenden zu einem großen Teil (60% und mehr) und durch besondere, nur durch Täuschung erklärbare Auffälligkeiten übereinstimmen, auch wenn sich keine Abstimmung und keine gemeinsame Erarbeitung nachweisen lassen. • Wenn Prüfungsantworten oder Leistungen durch besondere, nur durch Täuschung erklärbare Auffälligkeiten und Widersprüche mit den vorgesehenen Lösungen übereinstimmen. Als sonstige Verstöße gelten • Verstöße gegen Urheberrechte, dazu gehört das unautorisierte Weitergeben und Teilen von urheberrechtlich geschützten Prüfungsinhalten und Vorbereitungsmaterialien, z. B. auf SocialMedia-Kanälen und -Plattformen, • Verstöße gegen Geheimhaltungsregeln, dazu gehört das Veröffentlichen, das mündliche und schriftliche Weitergeben und Teilen geheimer Prüfungsfragen und -inhalte, • die Verbreitung, das Weitergeben und Teilen von Informationen über Personen (Internetseiten, Kontaktadressen etc.), die gefälschte Zertifikate oder unerlaubte Hilfe anbieten,

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• „unziemliches Verhalten“ (Verleumdungen, Rufschädigung, Hassrede …) im Netz und • jegliche Verstöße gegen diese Prüfungsordnung.
10.3. Konsequenzen von Täuschung, unerlaubten Hilfsmitteln und sonstigen Verstößen Die Prüfenden bzw. Aufsichtspersonen sind berechtigt, die Einhaltung der oben genannten Bestimmungen zu überprüfen und durchzusetzen. Zuwiderhandelnde werden von der Prüfung ausgeschlossen und ihre gesamte Prüfungsleistung nicht ausgewertet. Daher erhalten sie auch weder eine Ergebnismitteilung noch ein Zertifikat. Alle an einer Identitätstäuschung beteiligten Personen werden für die Dauer von mindestens einem Jahr von der Prüfungsteilnahme ausgeschlossen. Dieselbe Sperrfrist gilt für Prüfungsteilnehmende, die Prüfungsinhalte entwenden/fotografieren/veröffentlichen und/oder auf andere Weise Dritten zugänglich machen. Prüfungsteilnehmende, die zur Erlangung des Zertifikats einer an der Prüfung direkt oder indirekt beteiligten Person unrechtmäßige Zahlungen oder andere unrechtmäßige Vorteile für das Bestehen der Prüfung anbieten, versprechen oder gewähren (Antikorruptionsklausel) oder eine an der Prüfung beteiligte Person bedrohen, werden ebenso für die Dauer von einem Jahr von der Prüfungsteilnahme ausgeschlossen. Im Falle von Plagiaten – darunter fallen jegliche nicht eigenständigen Leistungen wie z. B. abgeschriebene, von anderen Quellen übernommene oder KI-unterstützte Texte – gilt die Prüfungsleistung im betreffenden Teil grundsätzlich als nicht bewertbar und die Prüfungsteilnehmenden erhalten 0 Punkte. Je nach Umfang und Schwere des vorliegenden Plagiats kann ggf. von Seiten der ÖSD-Zentrale eine Sperrfrist verhängt werden. Die ÖSD-Zentrale behält sich das Recht vor, eine Prüfungsleistung aufgrund außergewöhnlicher Auffälligkeiten zu hinterfragen und im Hinblick auf nicht eigenständig erbrachte Leistung bzw. Plagiat zu überprüfen. Gegebenenfalls kann die/der betroffene Teilnehmende zur Abklärung zu einem (digitalen) Verifizierungsgespräch eingeladen werden. Prüfungsteilnehmende, die aufgrund anderer oben genannter Formen von Täuschung von der Prüfung ausgeschlossen werden, können die Prüfung frühestens nach einer Sperrfrist von drei Monaten ab dem Tag des Prüfungsausschlusses wiederholen. Weitere Bestimmungen: 1. Täuschungen und Täuschungsversuche – einschließlich Fälle mit Plagiatsverdacht – müssen zwischen dem Prüfungszentrum und der ÖSD-Zentrale abgeklärt werden. Die endgültige Entscheidung über das Vorliegen einer Täuschung trifft die ÖSD-Zentrale. Diese kann Prüfungsleistungen auch im Nachhinein noch als Täuschung bzw. Täuschungsversuch werten, selbst wenn während der Prüfung ein solcher Verdacht nicht explizit ausgesprochen wurde. Die ÖSDZentrale zieht zur Beurteilung des jeweiligen Falls Prüfungsprotokolle, Stellungnahmen seitens Aufsichtspersonen und Prüfenden sowie allfällige weitere, die Prüfung betreffende Beweisstücke heran. Ebenso können Auffälligkeiten, die erst im Zuge der Prüfungsauswertung festgestellt werden, dazu führen, dass eine Prüfungsleistung als Täuschung eingestuft wird.

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2. Ist eine Zusammenarbeit von gleich mehreren Prüfungsteilnehmenden in der Anwendung unerlaubter Hilfsmittel während der Prüfung nachweisbar oder hätten alle Prüfungsteilnehmenden auf ein vorgefundenes unerlaubtes Hilfsmittel zugreifen können, obliegt es der ÖSDZentrale zu entscheiden, den betreffenden Prüfungstermin ggf. gänzlich als ungültig zu erklären. 3. Äußern Behörden oder sonstige Institutionen begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines vorgelegten Zertifikats, kann die Leistung nach eingehender Überprüfung seitens der ÖSDZentrale auch noch zu einem späteren Zeitpunkt als Täuschung gewertet bzw. für ungültig erklärt werden. 4. In all diesen Fällen der späteren Feststellung von Täuschung und Täuschungsversuchen kann die ÖSD-Zentrale zuvor übermittelte Zertifikate zurückfordern und für ungültig erklären (s. Punkt 12). 5. Darüber hinaus behält sich die ÖSD-Zentrale das Recht vor, Personen – basierend auf Schwere und Häufigkeit der Verstöße – über die oben genannten Sperrfristen hinaus von Prüfungen auszuschließen und gegebenenfalls auch weitere rechtliche Schritte einzuleiten.
11. Bewertung Die Bewertung der Prüfungsleistungen wird in der Regel von zwei autorisierten Prüfenden vorgenommen. Bei Uneinigkeit zwischen den Prüfenden wird eine Drittbewertung von der/dem Prüfungsverantwortlichen bzw. der Stellvertretung vorgenommen. Die Vergabe der Punkte sowie die Grenzen für das Bestehen bzw. Nichtbestehen einer Prüfung sind in den ÖSD-Bewertungskriterien verbindlich festgelegt. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn die jeweiligen Minimalanforderungen (pro Prüfung/Subtest/Modul) erfüllt sind. Jedenfalls gilt der jeweilige Subtest bzw. das jeweilige Modul als Plagiat und demzufolge als nicht bestanden, wenn vorgefertigte, auswendig gelernte Mustertexte, in denen kaum eigenständig erbrachte schriftliche oder mündliche Leistung erkennbar ist, verwendet werden. Im betreffenden Teil ist die Prüfungsleistung mit 0 Punkten zu bewerten. Plagiatsfälle sind mit der ÖSD-Zentrale abzuklären, welche die endgültige Entscheidung über die Bewertung als Plagiat trifft.
12. Übermittlung der Prüfungsergebnisse bzw. ÖSD-Zertifikate (Zeugnisse) In der Regel übermittelt das Prüfungszentrum, an dem die Prüfung abgelegt wurde, den Teilnehmenden die Prüfungsergebnisse bzw. Zeugnisse/ÖSD-Zertifikate. Hat die/der Prüfungsteilnehmende die Prüfung abgelegt und bestanden, erhält sie/er ein Zertifikat (Modul-/Gesamtzeugnis). Am Zertifikat werden die Prüfungsleistungen in Form von Punkten sowie den sich laut Beurteilungsskala daraus ergebenden Prädikaten (Noten) dokumentiert. Auf dem Zertifikat wird keine Gültigkeitsdauer angegeben. Wie lange und ob das Zertifikat für bestimmte Zwecke (z. B. Aufenthaltstitel, Studienzulassungen u. Ä.) gültig ist, entscheidet die Institution oder Behörde, die das Zertifikat einfordert. Werden die zwei bzw. vier Module einer Prüfung an einem Prüfungstermin abgelegt und bestanden, wird ein Gesamtzertifikat ausgestellt, das alle Module ausweist. Ebenso erhalten Prüfungsteilnehmende ein Gesamtzertifikat, wenn sie die einzelnen Module einer Prüfung innerhalb eines Jahres an demselben Prüfungszentrum abgelegt und bestanden haben. Dies gilt auch für jede Kombination aus Papierprüfungs- und Computerprüfungsmodulen.

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Bei Bestehen einzelner Module bzw. wenn die Module an verschiedenen Prüfungszentren abgelegt und bestanden werden, erhalten Prüfungsteilnehmende ein Modulzeugnis pro Modul. Für nicht bestandene Prüfungen wird kein Zertifikat ausgestellt. Das Prüfungszentrum ist verpflichtet, den Prüfungsteilnehmenden die Zertifikate so rasch wie möglich persönlich auszuhändigen oder auf sicherem Weg zu übermitteln. Nicht abgeholte Zertifikate werden nach Ablauf von sechs Monaten ab Ausstellungsdatum des Zertifikats an die ÖSDZentrale retourniert. Innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren haben Prüfungsteilnehmende die Möglichkeit, ein Duplikat ihres Prüfungszeugnisses zu erhalten. Duplikate sind am Prüfungszentrum, an dem die Prüfung abgelegt wurde, zu beantragen. Prüfungsteilnehmende sollen das Duplikat nur in Ausnahmefällen (z. B., wenn das Prüfungszentrum nicht mehr existiert oder zu weit entfernt ist) direkt bei der ÖSDZentrale anfordern. Die Erstellung eines Duplikats ist grundsätzlich kostenpflichtig (Bearbeitungs- und Versandspesen). Ein Nachdruck des Originalzertifikats wird vorgenommen, wenn ein Fehler zu korrigieren bzw. eine Änderung durchzuführen ist. Nachdrucke sind am Prüfungszentrum, an dem die Prüfung abgelegt wurde, gegen Abgabe des Originalzertifikats anzufordern. Prüfungsteilnehmende können den Nachdruck nur in Ausnahmefällen direkt bei der ÖSD-Zentrale beantragen. Die Erstellung eines Nachdrucks ist grundsätzlich kostenpflichtig (Bearbeitungs- und Versandspesen), wenn nachweislich ein Fehler seitens des Prüfungszentrums oder des Teilnehmenden vorliegt oder eine Namensänderung (z. B. nach Heirat, Scheidung o. Ä.) gewünscht wird. Die ÖSD-Zentrale behält sich das Recht vor, über diese Bestimmungen hinaus auch individuelle Vereinbarungen mit einzelnen Prüfungszentren bzw. Lizenznehmern zu treffen. In folgenden Fällen werden Prüfungen, Prüfungsergebnisse und Zertifikate für ungültig erklärt sowie ggf. bereits ausgestellte Zertifikate zurückgefordert: • Prüfungsergebnisse und Zertifikate, die von dem zuständigen Prüfungszentrum oder der ÖSDZentrale als gefälscht oder inhaltlich unrichtig beurteilt wurden, • Prüfungsergebnisse und Zertifikate von Prüfungen, die während einer Sperre abgelegt wurden, • Prüfungsergebnisse und Zertifikate von Prüfungen bzw. Prüfungsterminen, bei welchen eine rechtswidrige Prüfungsmanipulation (z. B. durch involvierte Personen des Prüfungszentrums) oder andere schwerwiegende Verstöße (z. B. Abhandenkommen von Prüfungsunterlagen während des Prüfungsprozesses) nachgewiesen wurden, • Prüfungsergebnisse und Zertifikate von Prüfungen, die aufgrund sehr auffälliger bzw. unwahrscheinlicher Prüfungsleistungen auf Täuschung bzw. nicht eigenständig erbrachte Leistung hinweisen.
13. Wiederholen der ÖSD-Prüfung Es ist möglich, eine gesamte Prüfung oder einzelne Module beliebig oft abzulegen bzw. zu wiederholen. Das Modul Schriftliche Prüfung kann nur als Ganzes wiederholt werden; d. h., die Subtests Lesen, Hören und Schreiben können nicht einzeln abgelegt und in das Ergebnis einbezogen werden. Bei Nichtbestehen empfiehlt das ÖSD, frühestens vier Wochen nach dem jeweiligen Prüfungstermin erneut zur Prüfung anzutreten. Das Prüfungszentrum kann bestimmte Fristen für einen Wiederholungstermin festlegen. Auf diese wird bei der Mitteilung der Prüfungsergebnisse hingewiesen. Ein Rechtsanspruch auf einen bestimmten Prüfungstermin besteht nicht.

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14. Einsichtnahme, Einspruch und Beschwerde Prüfungsteilnehmende haben das Recht, in den jeweiligen Auswertungsbogen Einsicht zu nehmen (Antrag auf Einsichtnahme) und ggf. gegen die Bewertung Einspruch zu erheben (Einspruch bzw. Antrag auf Ergebnisüberprüfung). In beiden Fällen gilt dafür eine Frist von vier Wochen ab Ausstellungsdatum des Zertifikats bzw. bei negativem Prüfungsergebnis ab Übermittlung des Ergebnisses an die/den Prüfungsteilnehmende/-n. Beschränkt geschäftsfähige Minderjährige dürfen ausschließlich in Begleitung der gesetzlichen Vertretungsperson Einsicht nehmen und benötigen für das Einbringen des Antrags deren Einwilligung. Die Einsichtnahme erfolgt am jeweiligen Prüfungszentrum in Anwesenheit der/des Prüfungsverantwortlichen, deren/dessen Stellvertretung oder einer von ihnen beauftragten Vertrauensperson. Bei Bedarf fordert das Prüfungszentrum den Auswertungsbogen bzw. den Antwort- oder Bewertungsbogen bei der ÖSD-Zentrale an. Die Unterlagen dürfen den Prüfungsteilnehmenden nicht ausgehändigt und weder kopiert noch fotografiert werden. Ebenso ist die Einsichtnahme in sämtliche Prüfungsunterlagen, die geheime Prüfungsfragen und -texte enthalten oder Rückschlüsse auf diese erlauben, nicht gestattet. Ein Einspruch gegen die Bewertung der Prüfung bzw. ein Antrag auf Ergebnisüberprüfung kann innerhalb der festgesetzten Frist bei der ÖSD-Zentrale mittels Kontaktformular auf der Website eingebracht werden. Bei ausreichender Begründung wird eine kostenpflichtige Neubewertung durch Mitarbeitende der ÖSD-Zentrale vorgenommen. Der bloße Hinweis auf eine nicht erreichte Punktezahl ist kein Grund für eine neuerliche Bewertung. Im Falle eines revidierten Prüfungsergebnisses werden die Kosten des Einspruchs rückerstattet. Wenn Prüfungsteilnehmende der Ansicht sind, dass die Durchführung der Prüfung nicht den gültigen Bestimmungen entsprochen hat, steht ihnen das Recht zu, eine Beschwerde einzubringen. Die Beschwerde ist schriftlich an die Prüfungsverantwortlichen des Prüfungszentrums zu richten, in dem die Prüfung abgelegt wurde. Nach Prüfung des Sachverhalts und Rücksprache mit der ÖSDZentrale entscheidet die/der Prüfungsverantwortliche über die Zulässigkeit der Beschwerde. In bestimmten Fällen – etwa bei Ereignissen höherer Gewalt – kann einer Beschwerde nicht stattgegeben werden. Dies betrifft zum Beispiel Computerprüfungen, bei denen Störungen durch einen vollständigen Strom- oder Internetausfall verursacht wurden.
15. Qualitätssicherung Die ÖSD-Zentrale gewährleistet sowohl durch strenge Lizenzrichtlinien (s. Rahmenverträge für ÖSD-Lizenznehmer) und Durchführungsbestimmungen sowie umfassende Qualifizierungsmaßnahmen für Prüfende und Bewertende (Vor-, Erst- und Folgequalifizierung) als auch durch regelmäßige Kontrollen der schriftlichen und mündlichen Prüfungsunterlagen und -bewertungen sowie Hospitationen bei an den Prüfungszentren stattfindenden Prüfungsterminen eine gleichbleibend hohe Qualität der Prüfungsdurchführung. Bei festgestellten Verstößen oder auffälligen Prüfungsleistungen bzw. -ergebnissen kann es zu entsprechenden Maßnahmen und Konsequenzen für Prüfungszentren (Änderung oder Entzug von Lizenzen, Sperren), für Prüfende, Bewertende und Aufsichtspersonen (Entzug der Berechtigungen, Nachschulungen u. Ä.) und für Prüfungsteilnehmende (s. Punkt 10 und Punkt 13) kommen.

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Im Falle unterschiedlicher Bewertungen von Prüfungsleistungen gilt in jedem Fall die Bewertung oder Neubewertung durch die ÖSD-Zentrale.
16. Dokumentation, Archivierung Zur Dokumentation der mündlichen Leistungen werden alle mündlichen Prüfungen – je nach Prüfungszentrum – auf Tonträger oder auf Video aufgenommen. Der/Die Prüfungsteilnehmende erklärt sich damit einverstanden. Die Aufnahmen sowie die schriftlichen Prüfungsunterlagen werden fünf Jahre archiviert und nach Ablauf der vereinbarten Frist gelöscht bzw. fachgerecht entsorgt. Die Prüfungsergebnisse aller Prüfungsteilnehmenden werden elektronisch erfasst und – soweit erforderlich – archiviert.
17. Datenschutz und Geheimhaltungspflicht Alle an der Durchführung der Prüfung beteiligten Personen sind zur Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen verpflichtet. Die ÖSD-Zentrale ist berechtigt, die persönlichen Daten und Prüfungsergebnisse der Prüfungsteilnehmenden zu speichern, elektronisch zu verarbeiten und an befasste Stellen wie Ämter, Behörden o. Ä. weiterzugeben. Die ÖSD-Zentrale ist ebenso berechtigt, Teilnehmende über von ihnen angegebene Kontaktdaten (wie z. B. E-Mail-Adresse) persönlich zu kontaktieren. Überdies kann die ÖSD-Zentrale auf Anfrage von öffentlichen Behörden im Fall des begründeten Verdachts der Fälschung eines ÖSD-Zertifikats die Echtheit des ÖSD-Zertifikats bestätigen oder widerlegen. Anonymisierte Daten dürfen zu Evaluationszwecken verwendet werden. Alle an der Durchführung der Prüfung beteiligten Personen sind im Sinne der Fairness und des Schutzes der Integrität des Prüfungsverfahrens zur Geheimhaltung prüfungsrelevanter Inhalte (Fragen, Aufgaben, Antworten, Lösungen etc.) verpflichtet, d. h., es dürfen Informationen über Prüfungsinhalte weder mündlich noch schriftlich nach außen oder an Dritte weitergegeben werden. Zudem gelten hier auch die gesetzlichen Bestimmungen des Urheberrechts.
18. Schlussbestimmungen Diese Prüfungsordnung tritt am 1. April 2026 in Kraft und gilt für Prüfungsteilnehmende, deren Prüfung nach diesem Zeitpunkt stattfindet. Liegt die Prüfungsordnung übersetzt vor, ist im Zweifelsfall die deutschsprachige Version maßgeblich. Ergänzend zur vorliegenden Prüfungsordnung gelten die in den jeweiligen Durchführungsbestimmungen festgelegten Richtlinien (s. www.osd.at).