Seit März 2020 hat die Deutsche Botschaft in Vietnam die neuesten Vorschriften für die Beantragung von Studentenvisa in Deutschland eingeführt. Neben der Änderung der Verfahren für die Beantragung eines Visums und des finanziellen Nachweises im Rahmen der Ausbildung und des Sprachenlernens in Deutschland ist die Änderung der Anforderung zum Nachweis der Deutschkenntnisse eines der wichtigsten Themen. Für Studierende, die in Deutschland im Ausland studieren möchten, insbesondere:
Für Studierende, die ein Visum (Berufsausbildung) in Deutschland beantragen, muss lediglich nachgewiesen werden, dass das Deutschniveau mindestens Stufe B1 (oder A2 für das Studium eines Deutschkurses in Deutschland vor der Ausbildung) beträgt:
Um die Deutschkenntnisse nachzuweisen, muss ein Antragsteller ein Fremdsprachenzertifikat vorlegen, das von einer von der European Language Testing Association (ALTE: Vereinigung der Sprachtester in Europa) lizenzierten Prüfungsorganisation ausgestellt wurde. Derzeit anerkannte Fremdsprachenzertifikate sind:
* Fremdsprachenzertifikat des Goethe-Instituts e.V.
* Fremdsprachenzertifikat der telc GmbH.
* Österreichisches Fremdsprachenzertifikat (ÖSD).
* Zertifikat “TestDaF” vom TestDaF Institute e.V. (Hagen University Institute of Remote und Ruhr Bochum University, nur Level B2 GER Test).
Fremdsprachenzertifikate müssen innerhalb der letzten 12 Monate bis zum Datum der Einreichung ausgestellt werden. Bitte beachten Sie auch, dass, wenn die Fremdsprachenprüfung aus verschiedenen Modulen besteht, alle diese Module am selben Testort abgelegt werden müssen. Die Prüfung verschiedener Module an verschiedenen Prüfeinrichtungen erfüllt nicht die Voraussetzungen für den Nachweis der Deutschkenntnisse.
Sonderfall: Nehmen Sie vor der Ausbildung an einem Deutschkurs teil. Wenn Sie ein Visum beantragen, müssen Sie mindestens ein deutsches A2-Niveau nachweisen. Folgende Zertifizierungen müssen eingereicht werden:
– Informationen zum in Deutschland zu studierenden Sprachkurs: Studienzeit, Anzahl der Unterrichtsstunden und, wenn möglich, Inhalt, Unterricht und Ort.
– Nachweis der Studiengebührenzahlung.